Zusätzliche Beilagen einreichen

Bei bereits traktandierten Anträgen können im Bedarfsfall über die drei Punkte (=weitere Aktionen) zusätzliche Beilagen eingereicht werden.

Bei bereits traktandierten Anträgen können im Bedarfsfall über die drei Punkte (=weitere Aktionen) zusätzliche Beilagen eingereicht werden.